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Zusammenfassung


Die europaeische Abgasgesetzgebung hat mit Verabschiedung der Grenzwertstufen bis einschliesslich EURO 4 fuer Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie EURO V fuer Nutzfahrzeugmotoren entscheidende Fortschritte erreicht. Die Notwendigkeit einer Fortschreibung der Abgasgrenzwerte besteht in erster Linie fuer Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Artikel 3 der Richtlinie 98/69/EG (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge), der gemeinsame Standpunkt des Rates zur Richtlinie 99/96/EG (Nutzfahrzeugmotoren) sowie die Schlussfolgerungen des Umweltrates vom 18./19.12.2000 zur Auswertung des AutooelProgramms II enthalten entsprechende an die Kommission gerichtete Auftraege.
Die Kommission hat in einer Note vom 11.02.2003 zum Thema „Concept of Enhanced Environmentally Friendly vehicles (EEV) for light vehicles” erklaert, dass sie sich nunmehr mit einer Fortschreibung der Abgasgrenzwerte fuer Pkw und leichte Nutzfahrzeuge befassen werde. In Deutschland hat sich der Anteil der DieselPkw an den Neuzulassungen in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Er hat inzwischen fast 40 % erreicht. Die Entwicklung der Partikelemissionen zeigt, dass der stark steigende Anteil der DieselPkw bis 2020 zu einer Erhoehung der Partikelemissionen aus Pkw um den Faktor 2,3 und damit zu einer Erhoehung der Partikelemissionen des Strassenverkehrs gegenueber den frueheren Annahmen um den Faktor 1,6 fuehrt. An verkehrsnahen Immissionsmessstellen ist keine der bisherigen Senkung der Abgasgrenzwerte entsprechende Minderung der FeinstaubImmissionen erkennbar. Hier besteht ein Handlungsbedarf. Im Hinblick auf die Luftreinhaltung wird zur Zeit das Problem der Feinstaubemissionen diskutiert.
Die Weltgesundheitsorganisation, die EUKommission sowie der National Research Council und die Umweltbehoerde der USA stellen die Feinstaeube als eine der gegenwaertig vorrangigen umwelthygienischen Schwerpunktthemen in Europa und USA heraus. Auch gibt es Hinweise auf kanzerogene Wirkungen. Aus Gruenden des Gesundheitsschutzes ist fuer den Dieselmotor die technisch moegliche Partikelminderung von weit ueber 90 % zu fordern.
In Deutschland versterben pro Jahr insgesamt ca. 800 000 Menschen (alle Todesursachen). Nach einem Gutachten von Prof. Wichmann, GSF Neuherberg, sind von diesen Todesfaellen ca. 1 bis 2 % den KfzAbgasen aus Dieselfahrzeugen als vorzeitige Todesfaelle zuzuordnen. Durch die Reduktion der Partikelemissionen als Massnahme zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel durch Partikelfilter, liesse sich zum ueberwiegenden Teil verhindern, dass diese Personen vorzeitig versterben.
Der Einsatz von Partikelfiltern laesst damit gegenueber der gegenwaertigen Situation eine mittlere Verlaengerung der Lebenserwartung aller Menschen in Deutschland um 1 bis 3 Monate erwarten. Bezueglich der NOxEmissionen haben moderne DieselPkw im Vergleich zum „Benziner“ einen erheblichen Nachteil. Sie emittieren acht bis zehnmal mehr Stickoxide, die u. a. zur Bildung des gesundheitsschaedlichen Sommersmogs beitragen. Der NOxGrenzwert EURO 4 fuer DieselPkw ist etwa dreimal so hoch wie derjenige fuer OttoPkw. Elektronische Einspritzsysteme in Schweren Nutzfahrzeugen – eingefuehrt ab der Grenzwertstufe EURO II – ermoeglichen unterschiedliche Einspritzstrategien in den verschiedenen Bereichen des Motorkennfeldes. Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass EURO IIMotoren ausserhalb des im gesetzlichen Pruefzyklus gefahrenen Kennfeldbereiches vielfach gezielt auf den spezifischen Verbrauch hin optimiert werden.
Dies bewirkt dann im Gegenzug einen erheblichen Anstieg der StickoxidEmissionen. Die Folge: Fuer das Jahr 2003 liegt der mittlere NOxEmissionsfaktor der Schweren Nutzfahrzeuge um etwa 40% hoeher als bisher angenommen wurde, was einer zusaetzlichen Deckungsluecke in der Groessenordnung von 115.000 t NO x im Jahr 2010 entspricht. Die Richtlinie 1999/96/EG ueber Massnahmen gegen die Emissionen von Nutzfahrzeugmotoren sieht eine Grenzwertstufe EURO V mit einem NOxGrenzwert von 2,0 g/kWh vor, der ab 2008 fuer die Erteilung der Betriebserlaubnis fuer neue Motortypen gilt. Im Rahmen der Berechnungen zum Massnahmenplan der Bundesregierung zur Einhaltung der NECRichtlinie 2001/81/EG hat sich eine weitere Halbierung dieses Grenzwertes auf 1,0 g/kWh als notwendige Massnahme mit dem absolut hoechsten NOxMinderungspotential erwiesen.
Dies ist bei der ueberpruefung des EURO VGrenzwertes durch die EUKommission zu beruecksichtigen, zumal in anderen europaeischen Laendern aehnliche Verhaeltnisse vorliegen. Dieser Anpassung muss eine weitere Senkung des NOxGrenzwertes fuer NfzMotoren auf 0,5 g/kWh ab 2010 folgen. In den vergangenen Jahren wurden die Partikelemissionen von Dieselmotoren in Pkw und Nutzfahrzeugen durch motorische Massnahmen, d.h. durch die Verbesserung der Verbrennung, bereits erheblich gemindert. Zur knappen Einhaltung der ab 2005 fuer die Typpruefung gueltigen EURO 4/EURO IVGrenzwerte fuer DieselPkw und fuer Nutzfahrzeugmotoren kommenabhaengig vom heutigen Ausgangszustand weitere motorische Massnahmen in Betracht, die eine Partikelemissionsminderung in der Groessenordnung von 30 bis 50 % bewirken koennen.
Eine weitergehende Partikelminderung ist dagegen nach heutigem Stand nur durch eine AbgasNachbehandlung, d.h. durch den Partikelfilter moeglich. Die nachgewiesenen Minderungsraten liegen bezueglich der Partikelmasse weit ueber 90 % und bezueglich der Partikelzahl werden 99,999 % erreicht. Dies wurde fuer eine Reihe verschiedener PartikelfilterSysteme nachgewiesen.
Fuer DieselPkw wird das Inkrafttreten der EURO 4Grenzwerte ab 2005 nur teilweise zum Einsatz der Partikelfiltertechnik fuehren. Laut Veroeffentlichungen der deutschen PkwHersteller werden kleine und mittlere DieselPkw mit Schaltgetriebe ohne Partikelfilter auskommen, waehrend von mittleren DieselPkw mit Automatikgetriebe an aufwaerts und bei schwereren DieselPkw vermutlich Partikelfilter erforderlich sind. Die Firma Toyota erprobt seit Maerz 2002 die Kombination von NOxSpeicherkatalysator und Partikelfilter unter der Bezeichnung DPNR im Feldeinsatz in mehreren europaeischen Laendern und plant die Serieneinfuehrung in der zweiten Jahreshaelfte 2003. Welche Emissionswerte mit der endgueltigen Auslegung des DPNRSystems fuer den europaeischen Markt erreicht werden, stand im Juni 2003 noch nicht fest. Das UBA geht davon aus, dass das DPNRSystem das technische Potential bietet, die in diesem Bericht vorgeschlagenen Grenzwerte einzuhalten.
International hat der PSA Peugeot CitroënKonzern im Jahr 2001 ca. 135.000 Fahrzeuge mit serienmaessigem Partikelfilter (sog. FAPTechnologie) verkauft, im Jahr 2002 waren es bereits rund 270.000 Exemplare. 2004/2005 wird bei PSA mit rund 1 Mio. Zulassungen von Fahrzeugen mit FAPTechnologie gerechnet. Im Mai 2003 wurden insgesamt 14 PkwTypen mit Partikelfilter von franzoesischen und italienischen Herstellern angeboten. Fuer weitere 20 PkwTypen, auch von deutschen Herstellern, wurde die Einfuehrung des Partikelfilters fuer den Herbst 2003 oder fuer Anfang 2004 angekuendigt. Die FAPTechnologie definiert damit den Stand der Technik und die Moeglichkeit, auf dieser Basis Grenzwerte zu setzen. Bei fast allen Herstellern von DieselPkw sind Partikelfiltersysteme serienreif oder fast serienreif. Diese Filtersysteme unterscheiden sich weniger hinsichtlich der problemlos erreichbaren hohen Abscheiderate, als vielmehr hinsichtlich des Regenerationsverfahrens des Filters.
Auch fuer Nutzfahrzeuge ist die Partikelfiltertechnik verfuegbar. Bereits Anfang der 90er Jahre wurde sieben verschiedene Systeme mit Abscheideraten bis ueber 90 % an 1.100 Stadtbussen im Rahmen des RussfilterGrossversuchs des BMU in Deutschland erfolgreich erprobt. In der Schweiz sind zahlreiche Partikelfiltersysteme nach ausfuehrlichen Eignungstests seitens der Behoerden (BUWAL, SUVA) fuer die Ausruestung von Baumaschinen anerkannt worden und werden aufgrund eines Obligatoriums auf Baustellen eingesetzt. Heute laufen in Deutschland nach Angaben des VdV ueber 5.000 Stadtbusse mit Partikelfiltersystemen. Weltweit laufen mehr als 50.000 Nutzfahrzeuge mit Partikelfiltersystemen, in Kalifornien ist die Ausruestung von 900.000 Dieselfahrzeugen im Rahmen eines Programms mit Foerdermitteln in Hoehe von 100 Mio. US$ beschlossen worden. Aus heutiger Sicht ist fraglich, ob die seitens der europaeischen Umweltminister bei der Verabschiedung der Richtlinie 99/96/EG erklaerte Absicht, mit den EURO IVund EURO VGrenzwerten fuer Nutzfahrzeugmotoren die Partikelfiltertechnik durchzusetzen, erfuellt wird. Eine Fortschreibung der Partikelgrenzwerte ueber EURO 4 fuer Pkw und EURO IV/V fuer Nutzfahrzeugmotoren hinaus ist aus Gruenden der Abwehr von Gesundheitsgefahren notwendig und technisch machbar.
Eine weitere Herabsetzung der massenbezogenen Partikelgrenzwerte um den Faktor 10 reicht prinzipiell aus, um das Ziel des Gesundheitsschutzes zu erreichen, wenn dafuer effektive Partikelfilter oder gleichwertige Techniken mit einer hohen Minderungsrate ueber den gesamten Groessenbereich der Partikel einschliesslich der NanoPartikel zum Einsatz kommen. Um Zielverfehlungen in Form von technischen Entwicklungen, die hauptsaechlich auf die Minderung der Masse hin optimiert sind, zu verhindern, ist als flankierende Massnahme zur Begrenzung der Partikelmasse eine Begrenzung der Partikelzahl notwendig. Mit dem Ziel, die Eignung der massenbezogenen Partikelbegrenzung fuer die Zukunft zu ueberpruefen und eine Methode der Partikelbegrenzung mit besserem Wirkungsbezug vorzuschlagen, wurde im Jahr 2001 auf Ebene der ECEGRPE eine Expertengruppe „Particle Measurement Programme (PMP)“ gegruendet. Zum Zeitpunkt dieses Berichtes (Juni 2003) war die Phase II des Projektes weitgehend abgeschlossen, und es zeichnet sich ab, zu welchem Ergebnis und zu welchen konkreten Vorschlaegen die Arbeitsgruppe kommen wird. Neben einer verbesserten gravimetrischen Methode (US 2007) steht mit dem CPC (Condensation Particle Counter) ein System zur Verfuegung, mit dem zeitaufgeloest die Partikelzahl (genauer: die Partikelkonzentration in 1/cm3 ) im wirkungsrelevanten Groessenbereich entsprechend den Anforderungen einer Typpruefung gemessen werden kann. Aus den vorstehenden Ausfuehrungen sind folgende Vorschlaege fuer eine Fortschreibung der Abgasgrenzwerte fuer Pkw als Stufe EURO 5 und fuer eine Anpassung der Stufe EURO V fuer Nutzfahrzeugmotoren abzuleiten: Der Partikelgrenzwert EURO 5 fuer Pkw (vorlaeufig nur massenbezogen) sollte gegenueber dem EURO 4Grenzwert mit 0,0025 g/km einer Emissionsminderung von 90 % entsprechen. Der NOxGrenzwert fuer DieselPkw sollte mit 0,08 g/km demjenigen fuer OttoPkw der Stufe EURO 4 entsprechen.
Fuer Nutzfahrzeugmotoren ist als Anpassung der Stufe EURO V ab 2008 ebenfalls die weitere Minderung der Partikelemission bis auf PartikelfilterNiveau mit der selben Begruendung wie bei DieselPkw erforderlich. Da die Partikelgrenzwerte EURO IV/V von 0,02 g/kWh im ESC und 0,03 g/kWh im ETC auch ohne Partikelfilter eingehalten werden koennen, ist die mit Partikelfilter sicher erreichbare Emissionsminderungsrate von 90 % auf diese Werte anzuwenden. Dies ergibt 0,002 g/kWh im ESC und 0,003 g/kWh im ETC. Im Hinblick auf die NOxEmissionen sollte der NOxGrenzwertes der Stufe EURO V von 2,0 auf 1,0 g/kWh halbiert und eine weitere Senkung auf 0,5 g/kWh ab 2010 erfolgen. Zusaetzlich sollte die Gesamtzahl der emittierten Partikel im gesundheitlich relevanten Groessenbereich sowohl fuer Pkw als auch fuer Nutzfahrzeugmotoren begrenzt werden.
Die PMPGruppe wird RichtlinienAnnexes zur genauen Definition des verbesserten gravimetrischen Verfahrens und des CPCVerfahrens bis Ende 2003 vorschlagen. Damit waere neben der Minderung der Masse vor allem eine Minderung der gesundheitlich relevanten ultrafeinen Partikel gewaehrleistet. Fuer die gravimetrische Bestimmung der Partikelemission auf niedrigem Niveau steht das in den USA fuer den Einsatz ab 2007 definierte Messverfahren grundsaetzlich zur Verfuegung. Untersuchungen der Automobilindustrie belegen die Verfuegbarkeit und die hohe Genauigkeit dieses verbesserten Massemessverfahrens. Die Mehrkosten fuer EURO 5Konzepte bei DieselPkw und die geeigneten Kombinationen von Massnahmen zur Erfuellung der vorgenannten Grenzwerte sind gegenueber der EURO 4Technik im Bereich von 200 € bis 400 € pro Fahrzeug anzusetzen. Im Fall der Nutzfahrzeugmotoren werden die Mehrkosten fuer eine ueber die verabschiedete Stufe EURO V hinausgehende Emissionsminderung und die dafuer notwendigen Abgasnachbehandlungssysteme, die im wesentlichen eine weitere Optimierung der fuer EURO V erforderlichen Systeme darstellen, zu vernachlaessigen sein. Die Gesamtkosten werden gegenueber einem EURO IIIMotor je nach Motorengroesse zwischen 1.500 € und 3.000 € liegen.

Fazit: Die Fortschreibung der Emissionsgrenzwerte fuer Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und Nutzfahrzeugmotoren wird national und international gefordert. In den USA und in J apan wird bereits an Umsetzungskonzepten gearbeitet. Die gesundheitlichen und oekologischen Wirkungen von Part ikeln und NOxEmissionen machen eine deutliche Senkung der Grenzwerte erforderlich. Technische Minderungsmassnahmen fuer ein fortschrittliches Emissionsniveau stehen schon jetzt zur Verfuegung. Die Minderungskosten pro Fahrzeug/Motor sind im Verhaeltnis zum bewirkten Effekt gering und verhaeltnismaessig. Messver fahren zur eindeutigen ueberpruefung der Grenzwerte stehen zur Verfuegung.

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