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FAQ´s zum Thema „Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff“

Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff

Pflanzenöl Tankstelle Pflanzenoele, wie Rapsoel, Sojaoel oder andere Sorten bzw. Mischungen werden fuer den Verbraucher immer staerker als alternativer Kraftstoff zum Antrieb von Fahrzeugen oder Maschinen verwendet. Die Nachfrage steigt und der Handel beginnt den Markt zu gestalten.
Dabei werden manchmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend beachtet. Zum Thema Verkauf von Pflanzenoel als alternativer Kraftstoff wurden im Folgenden einige Fragen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen zusammengestellt und beantwortet.

Zu den Eigenschaften der Fluessigkeit

Gibt es einen messtechnisch relevanten Unterschied zwischen Biodiesel und Rapsoel?
Als Biodiesel bezeichnet man Rapsmethylester (RME). RME verhaelt sich messtechnischaehnlich wie Diesel, ist also vergleichbar mit den duennfluessigen Mineraloelen, was die Viskositaet (Zaehfluessigkeit) angeht. Deshalb ist es zulaessig, zum Verkauf von Biodiesel/RME eine fuer duennfluessige Mineraloele zugelassene Kraftstoffzapfsaeule zu verwenden, wenn sie zuvor mit dieser Fluessigkeit geeicht wurde.

Welche Viskositaet hat Rapsoel?
Fuer die messtechnischen Eigenschaften ist die dynamische Viskositaet massgeblich.
Waehrend die dynamische Viskositaet von Diesel bei etwa 3 mPa·s liegt, hat Rapsoel bereits bei 15 °C etwa das 30fache dieses Wertes. Dabei veraendert sich die Viskositaet von Rapsoel mit geaenderter Temperatur erheblich.

Muss meine Kraftstoffzapfsaeule oder Messanlage eine Heizung fuer das Pflanzenoel haben?
Eine Heizung fuer die Fluessigkeit wird nur dort verlangt, wo sie in der Zulassung vorgeschrieben ist. Es kann aber technisch durchaus sinnvoll sein, bei Zapfsaeulen und Tanks, die im Freien stehen, und bei Messanlagen auf Tankwagen, dafuer zu sorgen, dass diese auch bei niedrigen Temperaturen ordnungsgemaess funktionieren. Die Abhaengigkeit der Fliessfaehigkeit von der Temperatur wird deutlich in den Diagrammen zur Viskositaet. Der Gesetzgeber verlangt, dass ueber den zugelassenen Temperaturbereich (ueblicherweise -10 bis +50°C) die Fehlergrenzen eingehalten werden.
Quelle: Begleitforschung zur Standardisierung von Rapsoel als Kraftstoff fuer pflanzentaugliche Dieselmotoren in Fahrzeugen und BHKW der TU Muenchen, Bayerische Landesanstalt fuer Landtechnik, vom August 2000

Zum Verkauf von Pflanzenoel als Kraftstoff

Darf ich zum Verkauf von Pflanzenoel als Kraftstoff eine Diesel-Zapfsaeule verwenden?
Nein, Dieselzapfsaeulen sind von ihrer Bauart her fuer Fluessigkeiten mit einem Viskositaetsbereich zwischen 0, 3 und 17 mPa·s ausgelegt. Die Zaehler sind fuer hoehere Viskositaeten nicht zugelassen und geprueft.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Kraftstoffzapfsaeule fuer Pflanzenoel aufstellen moechte?
Wird Pflanzenoel ueber eine Kraftstoffzapfsaeule verkauft, so muss die Zapfsaeule fuer diese Fluessigkeit eine Bauartzulassung zur Eichung besitzen. Elektronische Bauteile muessen eichamtlich vorgeprueft sein. Die Eichung erfolgt ueblicherweise am Aufstellungsort.

Kann ich Pflanzenoel auch nach Gewicht verkaufen?
Grundsaetzlich spricht Nichts dagegen. Sie benoetigen dann eine geeignete Handelswaage (Klasse III), die natuerlich auch gueltig geeicht sein muss.

Wie kann ich die Menge mit einfachen Mitteln, sprich ohne teure Technik, messen?
Es gibt geeichte Fluessigkeitsmasse (z.B.: Messeimer, -kannen oder –zylinder).
Zum Transport von Pflanzenoel mittels Tankwagen

Darf ich eine Messanlage fuer duennfluessige Mineraloele oder eine Messanlage fuer Heizoel u. Diesel zur Belieferung von Kunden mit Pflanzenoel verwenden?
Nein, hier gilt ebenso wie bei den Kraftstoffzapfsaeulen, dass aufgrund der unterschiedlichen Viskositaeten eine Verwendung dieser Messanlagen nicht zulaessig ist. Messanlagen fuer pflanzliche oele mit einer Viskositaet von mehr als 20 mPa·s (bei 15 °C) beduerfen der Zulassung zur Eichung.

Allgemeines

Kann ich mit meinen Kunden vertraglich vereinbaren, auf eine geeichte Messung zu verzichten? Nein, eine vertragliche Regelung kann eine gesetzliche Bestimmung nicht ausser Kraft setzen.

Ist bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern (z.B.: Vereinsmitglieder) eine geeichte Messung erforderlich?
Auch bei einem eingeschraenkten Kreis von Abnehmern findet geschaeftlicher Verkehr statt, da die erhaltene Menge Kraftstoff bezahlt wird. Deshalb verlangt der Gesetzgeber gueltig geeichte Messgeraete.

Kann ich die Menge schaetzen?
Eine Schaetzung ist unzulaessig. Werden im geschaeftlichen Verkehr (sprich Handel) Mengenangaben gemacht, so muessen diese mit geeichten Messgeraeten ermittelt worden sein.

Wenn ich trotzdem eine nicht zugelassene Zapfsaeule oder Messanlage verwende, mache ich mich dann strafbar?
Die Bereithaltung oder Verwendung einer nicht gueltig geeichten Messanlage ist verboten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bussgeld von bis zu 10.000,- Euro bewehrt.

Warum kann das Eichamt im Falle des Verkaufs von Pflanzenoel nicht mal ein Auge zudruecken und so den Einsatz erneuerbarer Energien foerdern?
Das Eichamt hat als staatliche Behoerde auf die Belange des Eichgesetzes zu achten. Dieses dient nicht nur zum Schutze der Verbraucher, sondern liegt ebenso im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs. Das bedeutet, dass alle Haendler Kraftstoffe unter den gleichen (messtechnischen) Voraussetzungen verkaufen und nicht Einzelne durch Nichtbeachtung ggf. wirtschaftliche Vorteile erlangen.
Ausserdem muss das verwendete Messgeraet fuer das Messgut geeignet sein, so dass die Messsicherheit ueber den gesamten Zeitraum der aufgebrachten Eichgueltigkeitsdauer gewaehrleistet ist.

Ich habe eine nicht zugelassene Zapfsaeule mit einem Anschluss zu einem mit Pflanzenoel gefuellten Vorratstank, verwende sie aber nicht.
Auch Messgeraete, die so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitungen in Gebrauch genommen werden koennen, unterliegen der Eichpflicht.

Wo kann ich weitere Fragen stellen oder zusaetzliche Informationen bekommen?
Das oertlich zustaendige Eichamt wird Ihre Fragen gerne beantworten http://www.eichamt.de . Mit Fragen zu Bauartzulassungen wenden Sie sich am besten an die PTB – Physikalisch- Technische Bundesanstalt in Braunschweig (Fachbereich 1.5).

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